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   OVG Niedersachsen, 02.06.2022 - 14 ME 240/22   

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OVG Niedersachsen, 02.06.2022 - 14 ME 240/22 (https://dejure.org/2022,12954)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.06.2022 - 14 ME 240/22 (https://dejure.org/2022,12954)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. Juni 2022 - 14 ME 240/22 (https://dejure.org/2022,12954)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2022, 955
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Saarland, 01.04.2022 - 2 B 46/22

    Erfolglose Beschwerde auf Bewillung einer schulischen Integrationshilfe in Form

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.06.2022 - 14 ME 240/22
    Bei der Entscheidung über die Notwendigkeit und Geeignetheit der Hilfe handelt es sich um das Ergebnis eines kooperativen pädagogischen Entscheidungsprozesses unter Mitwirkung des Kindes bzw. des Jugendlichen und mehrerer Fachkräfte, welches nicht den Anspruch objektiver Richtigkeit erhebt, jedoch eine aus Sicht der Fachkräfte angemessene Lösung zur Bewältigung der festgestellten Belastungssituation enthält, die fachlich vertretbar und nachvollziehbar sein muss (BVerwG, Urt. v. 24.6.1999 - 5 C 24.98 -, juris Rn. 39; OVG Saarl., Beschl. v. 1.4.2022 - 2 B 46/22 -, juris Rn. 12 m.w.N.; OVG NRW, Beschl. v. 19.08.2019 - 12 B 668/19 -, juris Rn. 12 f. m.w.N.; BayVGH, Beschl. v. 6.2.2017 - 12 C 16.2159 -, juris Rn. 11 m.w.N.).

    Die verwaltungsgerichtliche Überprüfung hat sich demzufolge darauf zu beschränken, ob allgemeingültige fachliche Maßstäbe beachtet worden sind, ob keine sachfremden Erwägungen eingeflossen sind und die Leistungsadressaten in umfassender Weise beteiligt worden sind (BVerwG, Urt. v. 24.6.1999 - 5 C 24.98 -, juris Rn. 39; OVG Saarl., Beschl. v. 1.4.2022 - 2 B 46/22 -, juris Rn. 12 m.w.N.; OVG NRW, Beschl. v. 19.08.2019 - 12 B 668/19 -, juris Rn. 12 f. m.w.N.; BayVGH, Beschl. v. 6.2.2017 - 12 C 16.2159 -, juris Rn. 11 m.w.N.).

    Die Gerichte haben diese Kompetenz zu beachten (BVerfG, Beschl. v. 16.12.1992 - 1 BvR 167/87 -, juris Rn. 55; OVG Saarl., Beschl. v. 1.4.2022 - 2 B 46/22 -, juris Rn. 12 m.w.N.).

  • BVerwG, 24.06.1999 - 5 C 24.98

    Asylsuchende, Gewährung von Jugendhilfe an minderjährige -; Inobhutnahme, Pflicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.06.2022 - 14 ME 240/22
    Bei der Entscheidung über die Notwendigkeit und Geeignetheit der Hilfe handelt es sich um das Ergebnis eines kooperativen pädagogischen Entscheidungsprozesses unter Mitwirkung des Kindes bzw. des Jugendlichen und mehrerer Fachkräfte, welches nicht den Anspruch objektiver Richtigkeit erhebt, jedoch eine aus Sicht der Fachkräfte angemessene Lösung zur Bewältigung der festgestellten Belastungssituation enthält, die fachlich vertretbar und nachvollziehbar sein muss (BVerwG, Urt. v. 24.6.1999 - 5 C 24.98 -, juris Rn. 39; OVG Saarl., Beschl. v. 1.4.2022 - 2 B 46/22 -, juris Rn. 12 m.w.N.; OVG NRW, Beschl. v. 19.08.2019 - 12 B 668/19 -, juris Rn. 12 f. m.w.N.; BayVGH, Beschl. v. 6.2.2017 - 12 C 16.2159 -, juris Rn. 11 m.w.N.).

    Die verwaltungsgerichtliche Überprüfung hat sich demzufolge darauf zu beschränken, ob allgemeingültige fachliche Maßstäbe beachtet worden sind, ob keine sachfremden Erwägungen eingeflossen sind und die Leistungsadressaten in umfassender Weise beteiligt worden sind (BVerwG, Urt. v. 24.6.1999 - 5 C 24.98 -, juris Rn. 39; OVG Saarl., Beschl. v. 1.4.2022 - 2 B 46/22 -, juris Rn. 12 m.w.N.; OVG NRW, Beschl. v. 19.08.2019 - 12 B 668/19 -, juris Rn. 12 f. m.w.N.; BayVGH, Beschl. v. 6.2.2017 - 12 C 16.2159 -, juris Rn. 11 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 06.02.2017 - 12 C 16.2159

    Beurteilung der Erfolgsaussichten eines Prozesskostenhilfeantrags bei einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.06.2022 - 14 ME 240/22
    Bei der Entscheidung über die Notwendigkeit und Geeignetheit der Hilfe handelt es sich um das Ergebnis eines kooperativen pädagogischen Entscheidungsprozesses unter Mitwirkung des Kindes bzw. des Jugendlichen und mehrerer Fachkräfte, welches nicht den Anspruch objektiver Richtigkeit erhebt, jedoch eine aus Sicht der Fachkräfte angemessene Lösung zur Bewältigung der festgestellten Belastungssituation enthält, die fachlich vertretbar und nachvollziehbar sein muss (BVerwG, Urt. v. 24.6.1999 - 5 C 24.98 -, juris Rn. 39; OVG Saarl., Beschl. v. 1.4.2022 - 2 B 46/22 -, juris Rn. 12 m.w.N.; OVG NRW, Beschl. v. 19.08.2019 - 12 B 668/19 -, juris Rn. 12 f. m.w.N.; BayVGH, Beschl. v. 6.2.2017 - 12 C 16.2159 -, juris Rn. 11 m.w.N.).

    Die verwaltungsgerichtliche Überprüfung hat sich demzufolge darauf zu beschränken, ob allgemeingültige fachliche Maßstäbe beachtet worden sind, ob keine sachfremden Erwägungen eingeflossen sind und die Leistungsadressaten in umfassender Weise beteiligt worden sind (BVerwG, Urt. v. 24.6.1999 - 5 C 24.98 -, juris Rn. 39; OVG Saarl., Beschl. v. 1.4.2022 - 2 B 46/22 -, juris Rn. 12 m.w.N.; OVG NRW, Beschl. v. 19.08.2019 - 12 B 668/19 -, juris Rn. 12 f. m.w.N.; BayVGH, Beschl. v. 6.2.2017 - 12 C 16.2159 -, juris Rn. 11 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2019 - 12 B 668/19
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.06.2022 - 14 ME 240/22
    Bei der Entscheidung über die Notwendigkeit und Geeignetheit der Hilfe handelt es sich um das Ergebnis eines kooperativen pädagogischen Entscheidungsprozesses unter Mitwirkung des Kindes bzw. des Jugendlichen und mehrerer Fachkräfte, welches nicht den Anspruch objektiver Richtigkeit erhebt, jedoch eine aus Sicht der Fachkräfte angemessene Lösung zur Bewältigung der festgestellten Belastungssituation enthält, die fachlich vertretbar und nachvollziehbar sein muss (BVerwG, Urt. v. 24.6.1999 - 5 C 24.98 -, juris Rn. 39; OVG Saarl., Beschl. v. 1.4.2022 - 2 B 46/22 -, juris Rn. 12 m.w.N.; OVG NRW, Beschl. v. 19.08.2019 - 12 B 668/19 -, juris Rn. 12 f. m.w.N.; BayVGH, Beschl. v. 6.2.2017 - 12 C 16.2159 -, juris Rn. 11 m.w.N.).

    Die verwaltungsgerichtliche Überprüfung hat sich demzufolge darauf zu beschränken, ob allgemeingültige fachliche Maßstäbe beachtet worden sind, ob keine sachfremden Erwägungen eingeflossen sind und die Leistungsadressaten in umfassender Weise beteiligt worden sind (BVerwG, Urt. v. 24.6.1999 - 5 C 24.98 -, juris Rn. 39; OVG Saarl., Beschl. v. 1.4.2022 - 2 B 46/22 -, juris Rn. 12 m.w.N.; OVG NRW, Beschl. v. 19.08.2019 - 12 B 668/19 -, juris Rn. 12 f. m.w.N.; BayVGH, Beschl. v. 6.2.2017 - 12 C 16.2159 -, juris Rn. 11 m.w.N.).

  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.06.2022 - 14 ME 240/22
    Die Gerichte haben diese Kompetenz zu beachten (BVerfG, Beschl. v. 16.12.1992 - 1 BvR 167/87 -, juris Rn. 55; OVG Saarl., Beschl. v. 1.4.2022 - 2 B 46/22 -, juris Rn. 12 m.w.N.).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.06.2022 - 14 ME 240/22
    Im Hinblick auf die Garantie effektiven Rechtsschutzes durch Art. 19 Abs. 4 GG gilt dieses Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache jedoch nicht, wenn die sonst zu erwartenden Nachteile des Antragstellers unzumutbar und in einem Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären sowie ein hoher Wahrscheinlichkeitsgrad für einen Erfolg in der Hauptsache spricht, die Antragstellerin dort also schon aufgrund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anzustellenden, bloß summarischen Prüfung des Sachverhalts erkennbar Erfolg haben würde (vgl. etwa vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.4.2009 - 2 BvR 338/08 -, juris Rn. 3; Beschl. vom 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 -, juris Rn. 18; BVerwG, Beschl. v. 26.11.2013 - 6 VR 3.13 -, juris RN.
  • BVerwG, 26.11.2013 - 6 VR 3.13

    Presseauskunftsanspruch gegen Bundesnachrichtendienst; Ausfuhr von Gütern nach

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.06.2022 - 14 ME 240/22
    Im Hinblick auf die Garantie effektiven Rechtsschutzes durch Art. 19 Abs. 4 GG gilt dieses Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache jedoch nicht, wenn die sonst zu erwartenden Nachteile des Antragstellers unzumutbar und in einem Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären sowie ein hoher Wahrscheinlichkeitsgrad für einen Erfolg in der Hauptsache spricht, die Antragstellerin dort also schon aufgrund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anzustellenden, bloß summarischen Prüfung des Sachverhalts erkennbar Erfolg haben würde (vgl. etwa vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.4.2009 - 2 BvR 338/08 -, juris Rn. 3; Beschl. vom 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 -, juris Rn. 18; BVerwG, Beschl. v. 26.11.2013 - 6 VR 3.13 -, juris RN.
  • BVerwG, 10.02.2011 - 7 VR 6.11

    Einsicht in Behördenunterlagen; NS-Belastung ehemaliger Mitarbeiter des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.06.2022 - 14 ME 240/22
    5, 7; Beschl. v. 10.2.2011 - 7 VR 6.11 -, juris Rn. 6).
  • BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 338/08

    Entfallen der Annahmegründe durch Verhalten des Beschwerdeführers nach Erhebung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.06.2022 - 14 ME 240/22
    Im Hinblick auf die Garantie effektiven Rechtsschutzes durch Art. 19 Abs. 4 GG gilt dieses Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache jedoch nicht, wenn die sonst zu erwartenden Nachteile des Antragstellers unzumutbar und in einem Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären sowie ein hoher Wahrscheinlichkeitsgrad für einen Erfolg in der Hauptsache spricht, die Antragstellerin dort also schon aufgrund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anzustellenden, bloß summarischen Prüfung des Sachverhalts erkennbar Erfolg haben würde (vgl. etwa vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.4.2009 - 2 BvR 338/08 -, juris Rn. 3; Beschl. vom 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 -, juris Rn. 18; BVerwG, Beschl. v. 26.11.2013 - 6 VR 3.13 -, juris RN.
  • OVG Niedersachsen, 23.06.2022 - 14 ME 243/22

    Eingliederungshilfe

    Hierbei ist das Vorliegen einer Teilnahmebeeinträchtigung als unbestimmter Rechtsbegriff - anders als die Auswahl der konkret notwendigen und geeigneten Hilfemaßnahmen (vgl. hierzu Nds. OVG, Beschl. v. 2.6.2022 - 14 ME 240/22 -, veröffentlicht in juris) - gerichtlich voll überprüfbar; auf Seiten des Jugendamtes besteht kein Beurteilungsspielraum (vgl. BayVGH, Beschl. v. 18.02.2013 - 12 CE 12.2104 -, juris Rn. 40; OVG NRW, Beschl. v. 12.6.2014 - 12 A 659/14 -, juris Rn. 13; Beschl. v. 15.10.2014 - 12 B 870/14 -, juris Rn. 23, jew. m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 24.08.2022 - 14 ME 288/22

    Nichtraucherschutz; Raucherraum; Rauchverbot; Spielerschutz; Spielhalle

    Mit Recht hat das Verwaltungsgericht im Hinblick auf die Vorwegnahme der Hauptsache auch insoweit strengere Maßstäbe zugrunde gelegt und darauf abgestellt, dass ein hoher Wahrscheinlichkeitsgrad für einen Erfolg in der Hauptsache sprechen müsse (BVerfG, Beschl. v. 30.4.2009 - 2 BvR 338/08 -, juris Rn. 3; Beschl. v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 -, juris Rn. 18; BVerwG, Beschl. v. 26.11.2013 - 6 VR 3.13 -, juris Rn. 5, 7; Beschl. v. 10.2.2011 - 7 VR 6.11 -, juris Rn. 6; Senatsbeschl. v. 2.6.2022 - 14 ME 240/22 -, juris Rn. 3 m.w.N.).
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